März 2020

Kampfmittel auf dem Grundstück?

  • von

Wer nicht während der Planung seines Hauses erkunden lässt, ob auf seinem Grundstück eine Kampfmittelbelastung vorliegt, handelt mindestens fahrlässig und macht sich damit per se, selbst ohne Gefahrverwirklichung, schon strafbar. So ähnlich formuliert es das ‚Merkblatt Kampfmittelfrei Bauen‘ in seiner… Weiterlesen »Kampfmittel auf dem Grundstück?